umzüge nach japan - import service
A-CROSS stehen Ihnen zur Verfügung, um eingehende Luft- oder Seefracht
anzunehmen und in Japan zu liefern. Ob sie eine Privatperson oder eine Umzugsfirma
sind, würden wir Sie gerne bei Ihren Umzug nach Japan helfen.
Sie können Ihre Haushaltsartikel und persönliche Gebrauchsgegenstände zollfrei nach Japan einführen, solange sie mehr als 6 Monate alt sind. Es ist sehr wichtig, 2 Auflagen des Japanischen Zollabfertigungsformulars C-5360, den es im Flugzeug zu erhalten gibt, auszufüllen und an dem Zollbeamter abzugeben. Eine Auflage wird von der Zollbehörde behalten, und eine muß an uns geschickt werden, so daß wir die Zollabfertigung in Ihren Auftrag erledigen können.
Weitere Dokumente, die Sie (oder in den meisten Fällen, Ihre Umzugsfirma im Ursprungsland) für uns bereitstellen müssen, um die Zollabfertigung problemlos zu erfüllen:
- Passkopie - Mit persönlicher Information, Foto und Einreisestempel. Ein Arbeitsvisum or sonstiges Langfristvisum ist nötig, um Haushaltsartikel zollfrei einzuführen.
- Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief
Genauere Information finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Infos zum japanischen Zollamt
- Einfuhr von Haustieren nach Japan
- Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Japan
KONTAKTIEREN SIE UNS:
email: moving@a-cross.jp
TEL: +81(0)3 5449 7621
FAX: +81(0)3 5449 0901
